Home » 3. Studienabschnitt II (Semester 3 + 7)

3. Studienabschnitt II (Semester 3 + 7)

  1. Studienabschnitt II (Semester 3 + 7)
    1. Studienbereich 3 – Das Handeln in der Pflegepädagogik

i.    Methodische / Didaktische Fragen I

ii.    Instrumente und Methoden des Managements

iii.    Pädagogik I und II

iv.    Planung der Ausbildung und Organisation

v.    Methodische / Didaktische Fragen II

  1. Studienbereich 4 – Die Wirtschaftswissenschaften

i.    Grundlagen des allgemeinen Managements

ii.    Instrumente und Methoden im Management

iii.    Fragen des Personals und der Finanzierung

iv.    Das Rechnungswesen in der Pflege

v.    Das Projekt – Vorbereitung, Durchführung und Präsentation

vi.    Fragen das allgemeinen Managements – Aufbau I und II

vii.    Personal und Organisationsfragen

  1. Studienbereich 5 – Vertiefung und Weiterführung

i.    Wahlfächer

ii.    Praxis

iii.    Vertiefung

iv.    Berufliche Integration – Theorie und Praxis

Abschlussarbeit

  1. Studienabschnitt II (Semester 3 – 7)

Im zweiten Studienabschnitt  werden drei Studienbereiche abgedeckt. Zum einen geht es um das Handeln in der Pflegepädagogik, zum anderen geht es um die Wirtschaftswissenschaften  bzw. um eine Vertiefung und Weiterführung  der gesamten Thematik der Pflegepädagogik.

  1. Studienbereich 3 – Das Handeln in der Pflegepädagogik

In diesem Studienbereich liegt der Schwerpunkt auf dem pflegepädagogischen Handeln und den beiden Großthemen Methodik und Didaktik. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul, das sich über zwei Semester erstreckt. Als Leistungsnachweis ist vorgesehen, eine schriftliche Verlaufsplanung zu erstellen. Zum Ende des Moduls ist des Weiteren ebenfalls eine Modulprüfung vorgesehen, die aus einer Kombination schriftlicher und mündlicher Bestandteile zusammengesetzt ist. Im mündlichen Teil, der 15 Minuten dauern soll, muss vorab ein Thema aus einer Themenzusammenstellung ausgesucht und zu einem Thesenpapier schriftlich niedergelegt werden. Dieses Thesenpapier soll unter wissenschaftlich erlernten Kriterien verfasst werden und in etwa fünf bis sechs Seiten lang sein. Das Thesenpapier wird in etwa acht Minuten persönlich vorgestellt und schließlich wird das gesamte Thema für etwa sieben Minuten diskutiert und verteidigt.

Der Studierende soll in diesem Modul zum einen nachweisen, dass er die Theorien in der Erziehungswissenschaft kennengelernt hat, ebenso die wichtigsten Modelle der Pädagogik und der Didaktik. Hinzu kommt die Aufgabe, die Medienpädagogik im Zusammenhang mit der klassischen Pädagogik zu vereinen und gemeinsam zu beurteilen. Dieses Wissen soll dann vom Studierenden in der Unterrichtsgestaltung angewandt werden. Des Weiteren sollen die erarbeiteten Grundlagen im Bereich des selbstgesteuerten Lernens und der Bildung von Erwachsenen im praktischen Unterricht um- und eingesetzt werden.

Zu den Inhalten dieses Moduls gehört die Verinnerlichung der erziehungswissenschaftlichen Grundbegriffe, ebenso die Grundfragen der Didaktik im Metier der Erwachsenenbildung. Aber auch die Themenspektren des selbstgesteuerten Lernens bzw. des selbstorganisierten Lernens, oftmals auch mit SOL abgekürzt, sind Teil dieses Moduls. Ein weiterer wichtiger Themenbereich des Moduls ist die Medienpädagogik. In dieses Themenspektrum soll eine Einführung stattfinden. Aber auch die Vorstellung der pädagogischen Modelle gehört dazu, wie auch die der klassischen didaktischen Modelle bzw. die Erstellung und die Gestaltung eines Unterrichts, inklusive konkreter, vielseitiger Übungen.

i.             Methodische / Didaktische Fragen I

Zuerst stehen in diesem Unterpunkt die erziehungswissenschaftlichen Grundbegriffe im Mittelpunkt. Didaktische Grundfragen, die in der Erwachsenenbildung vorkommen, folgen schließlich. Hinzu kommen die Fragen des selbstgesteuerten Lernens und der Medienpädagogik. Die pädagogischen und die allgemein didaktischen Modelle folgen und werden von der Unterrichtsgestaltung ergänzt.

  1. Instrumente und Methoden des Managements

Die Instrumente und Methoden des Managements sind ein weiteres Pflichtmodul, das sich über zwei Semester erstreckt. Zu diesem Themenkomplex gehören zum einen die Grundlagen des allgemeinen Managements, die für die spätere Tätigkeit im pflegerischen Bereich im Führungs- und Managementbereich von Bedeutung sind. Dies sind unter anderem auch solche Unterthemen wie das Zeit- und Selbstmanagement, aber auch Fragen der Präsentation und Eigenpräsentation, wie auch die Schwerpunkte im Bereich des Dienstleistungsmanagements.

Die eingesetzten Managementgrundbegriffe gilt es auf dem Hintergrund der beruflichen Herausforderungen im Gesundheitssektor zu reflektieren und zu erklären.

Weitere Inhalte dieses Unterpunktes sind das Projektmanagement und die Konzeptentwicklung. Der theoretische und praktische Umgang mit den beiden Office-Bestandteilen Excel und Powerpoint gehört selbstverständlich ebenfalls dazu.

Als Leistungsnachweis soll für dieses Modul ein Projekt geplant und durchgeführt werden. Ebenso soll ein Konzept entwickelt und präsentiert werden. Eine Prüfung steht in diesem Modul nicht an.

iii.          Pädagogik I und II

Dieses Pflichtmodul widmet sich der Lernfeldtheorie und ermöglicht dem Studenten damit die Chance, ein Curriculum zu planen und zu gestalten. Dabei werden bildungskonzeptionelle Aspekte berücksichtigt. Gleichzeitig stehen die Kenntnisse der Pflegepädagogik und –didaktik an, um eigenständige Analysen und kritische Auseinandersetzungen durchzuführen. Hinzu kommen Kenntnisse über die Vorgehensweise bei einem Methodenseminar. Das Bildungscontrolling und das Wissensmanagement im Bereich der Fort- und Weiterbildung gehören ebenso dazu, wie der eher „exotischere“ Bereich der Theaterpädagogik und der Einsatz bzw. die Verwendung von Bibliodrama und Playing Arts. Hinzu kommen Forschungsprojekte, Lehrproben und das Schulrecht im ergänzenden Segment der Rechtsfragen.

Die Studenten werden ferner in die Lage versetzt, Kompetenzen in der Gestaltung eines Unterrichts zu entwickeln und auch zu bewerten.

Als Leistungsnachweis gilt das Angebot einer Lehrprobe vor einer Seminargruppe für eine gesamte Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Als Modulprüfung wird eine 60-minütige schriftliche Prüfung absolviert. Die eine Hälfte der Prüfung beschäftigt sich mit dem Curriculum und den Problemlösungsbereichen, die andere Hälfte mit der Pflegedidaktik in selbigen Bereichen.

iv.          Planung der Ausbildung und Organisation

Beim Modul Planung der Ausbildung und Organisation handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtmodul, das sich über ein Semester erstreckt. Hierbei werden sowohl Leistungsnachweise erbracht als auch eine abschließende Modulprüfung durchgeführt. Die Prüfung dauert 15 Minuten und ist mündlich durchzuführen. Der Leistungsnachweis ist das Erbringen einer Lehrprobe in einer frei gewählten Bildungseinrichtung in der Länge einer doppelten Unterrichtseinheit (90 Minuten). Dabei kann die Bildungseinrichtung selber das Thema vorgeben. Hinzu gibt es das Angebot, ein eigenständiges Forschungsprojekt durchzuführen.

Als Fachkompetenz gilt es für den Studierenden die Grundkenntnisse im Schulrecht an einer Berufsfachschule einzubringen und zu bewerten. Hinzu kommt die Herausforderung, ein eigenständiges Forschungsdesign zu erstellen und zu konstruieren.

Zum Modul gehören zum einen das Verständnis und die Zusammensetzung eines Curriculums, aber auch die Kenntnisse über Träger und Partner, die mit Bildungseinrichtungen kooperieren. Auch das Verständnis einer lernenden Organisation steht auf dem Plan dieses Moduls.

v.           Methodische / Didaktische Fragen II

Beim Pflichtmodul Methodische / Didaktische Fragen II stehen Fragen aus dem Bildungsbereich, Fragen des Lernens, Konzepte, Methoden und die Praxis der Unterrichtsgestaltung im Mittelpunkt. Ein Leistungsnachweis ist für dieses Modul, für das eine Dauer eines Semesters vorgesehen ist, nicht angesetzt. Allerdings ist eine schriftliche Prüfung am Ende des Semesters geplant, die über eine Länge von 60 Minuten konzipiert ist.

Zu den geplanten Inhalten gehören zum ersten Mal innerhalb dieses Fernstudiums auch Genderaspekte, die bei der Planung und Gestaltung von Prozessen im Bildungsbereich eine Rolle spielen. Ebenso geht es um eine Prüfungskonzeption und deren Umsetzung. Auch das Thema der Kooperation mit verschiedenen Bildungsstätten spielt eine wichtige Rolle, ebenso die modernen Themen des virtuellen Lernens, der Methoden in einem Seminar und der Unterrichtsgestaltung inklusive entsprechender Reflexion. Hier schließt sich auch die Praxiszeit bzw. Praktikumszeit an. Innerhalb dieser praktischen Erfahrung soll dies alles professionell angewandt und ausgewertet werden.

Mit diesen fünf Unterpunkten wird der dritte Studienbereich des Handelns in der Pflegepädagogik abgeschlossen.

  1. Studienbereich 4 – Die Wirtschaftswissenschaften

Der vierte Studienbereich im zweiten Studienabschnitt widmet sich den Wirtschaftswissenschaften. Selbstverständlich unterliegen die Pflege und der umfangreiche Pflegebereich sämtlichen wirtschaftlichen Gesetzgebungen und Vorgaben. Insofern ist es selbstverständlich, dass ein Student der Pflegepädagogik auch diesen Ausbildungszweig kennenlernen und erfolgreich abschließen muss. Viele verschiedene Managementmethoden und –werkzeuge stehen auch in der Pflegepädagogik zur Verfügung. Diese gilt es kennenzulernen und sinnvoll, zeitgemäß und professionell anzuwenden.

i. Grundlagen des allgemeinen Managements

Zu den Grundlagen des allgemeinen Managements zählen zum einen Grundfragen der Didaktik in der Bildung von Erwachsenen, aber natürlich ebenso auch die vielen verschiedenen Grundlagen des Managements. Hinzu kommen diverse organisatorische Grundlagen und Aufgaben.

ii. Instrumente und Methoden im Management

Des Weiteren folgen die Instrumente und Methoden des Managements, mit den vielen verschiedenen Teilbereichen und Facetten, die im Alltag des Managements eingesetzt werden. Dazu zählt das Zeit- und Selbstmanagement, aber auch die Fähigkeit ein eigenes Projekt zu planen, anzuleiten und durchzuführen (auch unter der Bezeichnung Projektmanagement bekannt). Darüber hinaus auch der gewöhnliche, sichere Umgang mit den beiden Office-Anwendungen Excel, für die umfangreiche Kalkulation mit Tabellen, und PowerPoint, für die professionelle Darstellung und Präsentation aller anstehenden Inhalte. Dadurch wird es den Betrachtern, ob Teams, Gruppen oder ganzen Auditorien ermöglicht, sehr eingängig und hilfreich portioniert auch die kompliziertesten Inhalte und Sachverhalte dargestellt zu bekommen. Hinzu kommen weitere Methoden der Präsentation und Eigenpräsentation. Ein weiteres Instrument ist die Entwicklung von Konzepten in einer Gruppe. Ebenso kommen verschiedene Anwendungen im IT-Bereich im Gesundheitsbereich zum Tragen.

iii. Fragen des Personals und der Finanzierung

Wenn es um die Fragen zum Personal und zur Finanzierung geht, stehen insbesondere drei Schwerpunkte im Mittelpunkt: Fragen und Anliegen, die das Management des Personals betreffen, ferner die Finanzierung von älteren Menschen (auch Altenhilfe genannt), wie auch der umfangreiche Bereich der Krankenhausfinanzierung.

iv. Das Rechnungswesen in der Pflege

Sehr wichtig ist ebenso das Rechnungswesen in der Pflege. Hier gilt es für einen Studenten alle Möglichkeiten und Anliegen kennenzulernen, die man im Alltag einer Pflegeeinrichtung aufbringen kann, um rechnungstechnisch allen Herausforderungen professionell und fachlich zu begegnen. Im Bereich Rechnungswesen im Pflegesegment soll der Student lernen, den jeweiligen Aufwand der Pflegeeinrichtung, die Kosten und Ausgaben, wie auch die Auszahlungen in der Einrichtung zu berücksichtigen und genau abzubilden. Auf der anderen Seite gilt es, den möglichen Ertrag einer Pflegeeinrichtung, die Leistung bzw. den Erlös abzubilden, ebenso mögliche Einnahmen bzw. diverse Einzahlungen. So lernt der Student den Umgang mit dem Gesamtvermögen der Einrichtung, mit dem betriebsnotwendigen Vermögen, dem Geldvermögen und ebenso den Kasseneinnahmen und –ausgaben. Die gesamte kaufmännische Steuerung und fiskalische Kontrolle obliegt dem Rechnungswesen und gehört zu den wesentlichen Bestandteilen innerhalb einer Pflegeeinrichtung.

Die neue Buchführungsverordnung in der Pflege ist ein Führungsinstrument, das sehr effektiv ist und die Absicht verfolgt, dass eine Pflegeeinrichtung wirtschaftlich und effektiv arbeiten kann. Wenn eine Pflegeeinrichtung öffentliche Fördermittel erhält und in Anspruch nimmt, kann es entsprechend der neuen Buchführungsverordnung in der Pflege den Nachweis führen, dass die Fördermittel auch entsprechend des einst zugedachten Zwecks verwendet werden. Dies sind ebenfalls wichtige Momente, die ein Student im Fernstudium der Pflegepädagogik beachten soll. Ihm muss aber auch bewusst sein, dass Beitragsmittel gemäß der Pflegeversicherung ordnungsgemäß verwendet werden müssen. Hierbei muss eine solche Pflegeeinrichtung Transparenz im Kosten- und Leistungsbereich garantieren. Das ist eines der wichtigsten Wege, damit eine Pflegeeinrichtung mehr Wirtschaftlichkeit erreicht.

Zu beachten ist im Rechnungswesen aber auch, dass alle wichtigen Daten auf möglichst unbürokratische Art und Weise beschafft und nachgewiesen werden. Das meint zum einen die Entgeltvereinbarungen und deren Abschluss, aber auch die verschiedenen Leistungsbereiche und deren Abgrenzung, ebenso die Prüfungen von Wirtschaftlichkeit und Qualität. Auf dieser Grundlage können dann die Preise wirtschaftlich kalkuliert werden. Hierbei geht es also darum, dass eine Pflegeeinrichtung ihrem Versorgungsauftrag nachkommt inklusive der wirtschaftlichen Betriebsführung.

  1. Das Projekt – Vorbereitung, Durchführung und Präsentation

Selbstverständlich gehört zum Fernstudium auch die Vorbereitung, Durchführung und Präsentation eines eigenständig ausgesuchten und durchgeführten Projektes. Beim Projekt geht es demnach darum, die vorher erlernten, theoretischen Inhalte reell umzusetzen und diese gemäß praktischer Bedeutung und Wichtigkeit zu berücksichtigen und zu beurteilen. Hierbei muss der Student seine praktischen Erfahrungen, die er bei der Planung, bei der Organisation, der Durchführung, der Darstellung bzw. Präsentation des Projektes in seinem Team entsprechend analysieren und kritisch beleuchten. Gleichzeitig muss er lernen, die Ergebnisse des Projektes der anderen beteiligten Gruppen kritisch zu beurteilen und miteinander sachdienlich abzugleichen.

Bei der kritischen Reflektion der Prozesse und Ergebnisse, muss diese entsprechend aus der aktiven Perspektive eines Beteiligten und Akteurs durchgeführt werden, zum Beispiel eines Auftraggebers, eines Betroffenen, eines Beteiligten und anderer Akteure, die in diesem Prozess in der Realität teilnehmen. Gleichzeitig ist bei diesem gesamten Prozess des Projektes vorgesehen, dass die eigenen Lernerfolge des Studenten von diesem kritisch reflektiert werden.

Während der Projektdurchführung findet ein entsprechendes Coaching sowie Meilensteingespräche statt, wie auch jeweils ein professionelles Gespräch.

Schließlich muss jeder Student die Ergebnisse des eigenen Projektes präsentieren und sich in Bezug auf die Ergebnisse des Projektes zudem kritisch hinterfragen. Dies wird innerhalb einer Endpräsentation stattfinden. Dabei werden Realsituationen simuliert. In einem Feedbackgespräch werden das gesamte Projekt und dessen Präsentation endgültig aufgearbeitet.

Innerhalb dieses Moduls wird ein Leistungsnachweis angeboten. Am Ende des Moduls findet eine Prüfung des Moduls statt, allerdings wird diese Prüfung nicht benotet. Im Rahmen dieser Modulprüfung kommt es in einem Kolloquium zu einer mündlichen Reflexion des gesamten Projektes. Die Dauer dieser Prüfung ist auf 15 Minuten angesetzt.

vi.          Fragen des allgemeinen Managements – Aufbau I und II

Zu den Fragen des allgemeinen Managements gehören zwei Aufbaustufen im Fernstudium der Pflegepädagogik. Hierbei geht es zum einen um das strategische Controlling und weiterführende Fragen des Personalmanagements im ersten Aufbau-Teil. Im zweiten Teil geht es ferner um Fragen der Unternehmenskonzeption und um Anliegen der Unternehmensgründung, des Weiteren um das operative Controlling, um führungspsychologische Techniken, wie auch um die verschiedenen Anliegen des Prozessmanagements.

Bei diesem Modul handelt es sich erneut um ein Pflichtmodul, aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, das auf ein Semester angesetzt ist, mit den inhaltlichen Schwerpunkten strategisches Controlling und Personalmanagement. Leistungsnachweise sind für dieses Modul nicht vorgesehen, allerdings wird erneut eine schriftliche Prüfung durchgeführt, die insgesamt 60 Minuten andauert. Für jeden der beiden Bereiche sind jeweils 30 Minuten vorgesehen.

Der Student der Pflegepädagogik lernt dabei die Bedeutung und Anwendung des Controllings auf strategische Art und Weise in einem Unternehmen kennen und erlernt die bedeutendsten Anwendungsmethoden, -prinzipien und Anwendungstheorien innerhalb der strategischen Vorgehensweise im Controlling. Dabei lernt der Student die wichtigen Instrumentarien innerhalb des Personalmanagements kennen und soll diese in der Praxis, gemäß den jeweiligen komplexen Herausforderungen im Alltag, einsetzen und anwenden. Dabei besteht die jeweilige Aufgabe, bei entsprechend inszenierten, erdachten und imaginären Problemen mit konkretem Praxisbezug zur jeweiligen Alltagssituation, spezielle Lösungen zu suchen und zu entwickeln und das entsprechende Anliegen aus dem Controlling-Bereich oder aus dem Bereich des Personalmanagements innerhalb einer Gruppe zu klären und zu lösen. Der Student muss dabei die Aufgabe erfüllen, das bisher Erlernte auf dem Hintergrund des strategischen Controllings oder aber auf dem Hintergrund des Personalmanagements in die Zukunft hineinzuprojizieren und die jeweiligen Erkenntnisse zu reflektieren.

Die zweite Aufbaustufe ist ein Pflichtmodul im Rahmen des Fernstudiums der Pflegepädagogik und ebenfalls auf ein Semester angesetzt. Hierbei wird ein Leistungsnachweis im Prozessmanagement angeboten. Am Ende des Moduls findet eine schriftliche Prüfung von insgesamt 60 Minuten statt. Für den Bereich operatives Controlling sind 30 Minuten vorgesehen und ebenfalls 30 Minuten für den Bereich Prozessmanagement.

Der Student soll im Rahmen dieses Pflichtmoduls das operative Controlling im Einsatz innerhalb eines Unternehmens von seiner Bedeutung her verstehen und dabei die wichtigsten Tools kennen und anwenden können. Gleichzeitig soll der Student die Grundlagen von Leitung und Führung anwenden können.

Wenn es darum geht, dass der Student ein eigenes, fiktives Unternehmen gründet und führt, dann soll dieser alles Wichtige für die Gründung und die gesamten notwendigen Themen und Unternehmensinhalte umzusetzen können. Gleichzeitig soll der Student das Prozessmanagement theoretisch auf seine Grundlagen wie auch auf die Tiefe bezogen kennen und sich einer kritischen Diskussion und Auseinandersetzung stellen können.

Zu den Fertigkeiten, die der Student in diesem Segment aufweisen muss, zählt die Anwendung jener Tools, die zum operativen Controlling gehören, wie auch die Erkenntnis der diversen Führungsmuster und Leistungsstile. Gleichzeitig soll der Student nachweisen, dass er eigenständig Methoden des Selbst- und Zeitmanagements professionell anwenden kann. Des Weiteren gehört für den Studenten dazu, dass er die komplexen Aufgaben der Konzipierung und Planung bewältigt und diese in einer sinnvollen Arbeitsteilung durchführen und umsetzen kann. Hinzu kommt, dass er die grundsätzlichen theoretischen Aufgaben im Prozessmanagement in die Praxis umsetzen lernen soll und gleichzeitig sollte es ihm gelingen, die jeweilige Zweckmäßigkeit dieser Umsetzung beurteilen und einschätzen zu können. Aber auch bei der Anwendung der führungspsychologischen Techniken geht es darum, dass jeder Student des Fernstudiums der Pflegepädagogik diese Techniken entsprechend einschätzen und sinnvoll beurteilen kann.

Im Bereich der personalen Kompetenz stehen in diesem Segment diverse Aufgaben an, die zum einen die Sozialkompetenz nachweisen sollen, zum anderen die Selbstkompetenz des Studenten. Bei der Entwicklung von Lösungen, um eine ausgedachte, fiktive Problemstellung innerhalb einer Gruppe lösen zu können, wie auch bei der Konzeption und Gründung eines ausgedachten modernen Pflegeunternehmens, das innerhalb einer Gruppe umgesetzt werden soll, gilt es die eigene Sozialkompetenz darzustellen und nachzuweisen. Wenn es aber bei der ausgedachten Unternehmensgründung darum geht, eigene kreative Fähigkeiten zu entwickeln, die Reflektion der eigenen Erkenntnisse im operativen Controlling- und Prozessmanagementbereich umzusetzen und dabei in die Zukunft zu projizieren, wenn es ferner darum geht, die diversen Stile an Führung und Leitung zu überdenken und zu reflektieren und wenn es abschließend darum geht, die eigenen Fortschritte und Prozesse im eigenen Lernbereich kritisch zu hinterfragen, dann steht die Darstellung der eigenen Selbstkompetenz des Studenten an. Dabei geht es auch darum, dass die eigenen, selbst erarbeiteten Aspekte im Segment des Prozessmanagements zur Diskussion stehen und von jedem selbstständig vertreten und verteidigt werden sollen.

vii. Personal- und Organisationsfragen

Im Segment der Personal- und Organisationsfragen geht es um Fragen der klassischen Personalbedarfsermittlung wie auch der Dienstplangestaltung innerhalb einer pflegerischen Einrichtung. Ebenso sollen die Aufgaben im Segment des Change Managements erkannt, erfüllt und umgesetzt werden. Dies soll auf dem Hintergrund ausgewählter Rechtsgrundlagen geschehen.

Bei diesem Modul handelt es sich um ein Pflichtmodul im Rahmen des Fernstudiums aus dem Studienbereich der Wirtschaftswissenschaften, das auf ein Semester angesetzt ist. Als Leistungsnachweis wird bei diesem Modul im Change Managementbereich ein entsprechender Nachweis angeboten. Gleichzeitig findet in diesem Modul auch eine Modulprüfung statt, die 20 Minuten dauert und mündlich durchgeführt wird. Eine inhaltliche Konkretisierung findet am Anfang des Moduls statt.

Innerhalb dieses Moduls soll der Student nachweisen, dass er bei der Ermittlung des Bedarfs an Personal, sowohl die Methoden, als auch die Grundlagen dafür kennt. Aber auch die Kriterien der Personaleinsatzplanung müssen als bekannt und beherrschbar nachgewiesen werden. Und nicht zuletzt soll der Student auch ferner in diesem Segment und Modul nachweisen, dass er das Change Management und seine Grundlagen kennt und die Folgen für die Umsetzung in der Praxis, nachgewiesen an aktuellen Themen des Alltags aus dem Pflegebereich, richtig und gleichzeitig kritisch analysieren, wie auch die Konsequenzen dafür angemessen einschätzen kann.

Im Unterbereich der Fertigkeiten soll der Student in diesem Modul nachweisen, dass er im Bereich der Personaleinsatzplanung die rechtlichen Vorgaben nicht nur kennt, sondern auch korrekt umsetzt. Gleichzeitig soll der Student nachweisen, dass er bei der Personalbedarfsermittlung alle wichtigen Methoden kennt, sie angemessen anwendet und diese Methoden, anhand konkreter, echter Beispiele aus dem Pflegealltag, entsprechend adaptiert und zum Transfer fähig ist. Hinzu kommt, dass der Student innerhalb dieses Moduls eine Analyse per EDV-Anwendung im Bereich des Gesundheitswesens durchführen und umsetzen kann.

  1. Studienbereich 5 – Vertiefung und Weiterführung

i.             Wahlfächer

Im darauf folgenden fünften Studienbereich geht es um Angebote der Vertiefung und Weiterführung. Auch bei diesem Modul handelt es sich um ein Pflichtmodul und einer Entscheidung fachwissenschaftliche Fächer, sogenannte FW-Fächer, zu belegen. Innerhalb dieses Moduls werden dem Studenten Inhalte vermittelt, die sich auf fachwissenschaftlichem Niveau befinden und das Ganze nach der jeweiligen persönlichen Auswahl des Studenten geschieht.

Die Dauer dieses Segments, das sich auf die Wahlfächer konzentriert, ist auf ein Semester angesetzt. Innerhalb dieses Moduls wird von der Hochschulseite ein angemessener Leistungsnachweis  vorbereitet und den Studierenden angeboten. Eine Prüfung findet allerdings am Ende des Moduls nicht statt und ist nicht vorgesehen.

Der Student soll im ausgesuchten Kompetenzbereich die Möglichkeit erhalten, in einem Wunschbereich die Inhalte zu vertiefen und zu erweitern. Gleichzeitig gilt es, das neu erworbene Wissen in das bereits bekannte, vorhandene System und Spektrum zu integrieren. Schließlich soll alles Bekannte zu diesem Thema einerseits intensiv analysiert und andererseits kritisch überprüft werden. Dies soll möglichst im Kontext der eigenen Erfahrungen geschehen.

  1. Praxis

Schließlich ist vorgesehen, dass jeder Student ein praktisches Semester in seinem Fernstudium absolviert. Während des Praktikums ist eine bestimmte Stundenanzahl von jedem Studenten zu absolvieren. Inklusive der Erstellung des Berichtes, welches das Praktikum im Detail aufarbeitet, sind als Arbeitsaufwand während des Praktikums 900 Stunden vorgesehen. Hierbei muss der Student seine theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen differenzierter betrachten lernen und diese Erkenntnisse untermauern beziehungsweise erweitern. Gleichzeitig soll der Student alle wichtigen weiteren Praxisfelder und die jeweiligen Besonderheiten und Spezifika im jeweiligen Praxisfeld kennenlernen. Ferner gilt es für jeden Studenten, dass er parallel dazu notwendige Transfer- und Reflexionsleistungen innerhalb dieses Praktikums durchführt. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis wird gerade in einem Studium deutlich, in dem keine klassische duale Ausbildung stattfindet, also die wöchentliche Kombination zwischen Unterricht und Arbeit. Im Studium steht zumeist eindeutig die Theorie im Vordergrund, während das Praktikum nur zuweilen vorkommt. Daher ist die praktische Phase umso wichtiger, um die Verbindung zum anderen Bereich, zur Theorie, herzustellen und den Transfer bzw. die Reflexion des Gelernten zu ermöglichen und zu begünstigen. Erst wenn das Gelernte in der Praxis vorkommt und die Relevanz in der Pflege deutlich wird, kann die Theorie vertieft werden, wird sich die Theorie einerseits tatsächlich einprägen bzw. in der Praxis als relevant erweisen.

iii.          Vertiefung

In einem weiteren Wahlpflichtmodul gilt es für den Studenten der Pflegepädagogik im Fernstudium zwei Vertiefungsmodule aus dem gesamten Bestand auszuwählen. Dieser Studienbereich zählt zu den Weiterführungs- und Vertiefungsangeboten und ist auf ein Semester angesetzt. Leistungsnachweise sind für dieses Modul nicht vorgesehen, eine Modulprüfung ist pro ausgesuchtem Weiterführungs- und Vertiefungsangebot vorgesehen, jeweils eine mündliche Prüfung mit einem Umfang von 20 Minuten.

Die Wahlpflicht ermöglicht dem Studenten seine eigenen Schwerpunkte zu setzen, entsprechend der Vorlieben, Neigungen und persönlichen Interessen. Dieser kann aus folgendem Themenbestand auswählen: Angewandte Gerontologie; Beratung, Prozessgestaltung und Vernetzung; Ethik; Gesundheit und Pflege im Unterricht; Management für Manager; Management für Pädagogen; Pädagogik / Didaktik für Manager; Pädagogik / Didaktik für Pädagogen; Public Health bzw. dem Thema Wohlfahrtspflege. Durch die Auswahl aus diesem angebotenen Spektrum an Themen kann der Student selbstständig seinen eigenen Schwerpunkt setzen und damit seinem Studium eine gewisse Ausbildungsrichtung vorgeben, die er bereits während des Studiums oder aber spätestens danach konkret zu verfolgen beabsichtigen wird.

Mittels zweier solcher Wahlveranstaltungen soll Bekanntes und Neues miteinander verbunden werden. Neues Wissen soll mit dem bereits Bekannten zusammengeführt und integriert werden und gleichzeitig besteht für den Studenten hierbei erneut die Möglichkeit, eine umfassende Analyse des Gelernten durchzuführen und kritisch mit den eigenen praktischen Erfahrungen abzugleichen. Nicht selten können gerade in diesem Segment der zwei Wahlfächer auch etliche persönliche Revisionen der eigenen Position durchgeführt werden.

iv.          Berufliche Integration – Theorie und Praxis

Zu den Weiterführungs-  und Vertiefungsangeboten zählt auch ein weiteres Pflichtmodul. Hierbei geht es um die berufliche und berufsbezogene Integration, wobei beide Großbereiche angesprochen sind, sowohl die Theorie, als auch die Praxis. Auch wenn für dieses Modul keine Modulprüfung vorgesehen ist, werden hier etliche Leistungsnachweise angeboten und abgeglichen.

Bei den angebotenen Leistungsnachweisen handelt es sich um Angebote aus den verschiedenen Studienbereichen, die für dieses Modul eingesetzt und genutzt werden.

Als Leistungsnachweis wird im ersten Studienbereich die Aufgabenstellung angeboten, dass der Student sich ein konkretes Praxisbeispiel zur ethischen Entscheidungsfindung frei auswählt, eine entsprechende Ausarbeitung schriftlich durchführt (mit einem Umfang von vier bis sechs Seiten) und dieses konkrete Praxisbeispiel bzw. diese schriftliche Ausarbeitung zu einer ethischen Fragestellung schließlich in einem Auditorium präsentiert.

Im zweiten Studienbereich wird ein weiterer Leistungsnachweis angeboten, der hier eingesetzt werden kann. Es soll sich dabei um eine eigenständige Reflexionsarbeit handeln, die zum einen ausgearbeitet wird und dann schließlich vor einem Fachauditorium präsentiert wird.

Im dritten Studienbereich wird im Studium der Pflegepädagogik ein Thesenpapier zu einem konkreten Thema nach konkreter Vorgabe erstellt. Der erarbeitete und komplexe Themenbereich soll dann entweder innerhalb einer Gruppe oder als Einzelperson mittels einer Präsentation dargestellt werden.

Innerhalb dieses Pflichtmoduls gilt es für den Studenten, jeweils mit Bezug auf die getroffene Auswahl jener drei Studienbereiche, eine kritische Reflexion vorzunehmen. Danach soll es zu einer Integration der jeweils erarbeiteten Ergebnisse kommen und dies entsprechend auf Grundlage eines theoretischen Modells. Ziel ist es, dass die Pflegepraxis durch die jeweiligen Ausarbeitungen und vorgenommenen Integrationen zu einer Neubetrachtung und Neubewertung unter dem Eindruck einer neuen Perspektive für den Studenten führen kann. Die drei Studienbereiche werden innerhalb dieses Pflichtmoduls zusammengefasst und die Inhalte dieser drei Bereiche werden auf die praktische, alltägliche Tätigkeit in der Pflegeeinrichtung übertragen. Hier kommt es also zur Zusammenführung und zur berufsbezogenen Integration theoretischer Inhalte in den praktischen Pflegealltag.

  1. Abschlussarbeit

Am Ende des Fernstudiums der Pflegepädagogik steht das Pflichtmodul der Erstellung einer eigenständigen Abschlussarbeit an. In dieser Abschlussarbeit soll der Student alle Wissenskomponenten und theoretischen Erkenntnisse, die er sich während des Fernstudiums aneignen und stets mit der praktischen Tätigkeit in der Pflege abgleichen konnte, exemplarisch und wissenschaftlich untermauert bewerten und beurteilen. Gegebenenfalls kann hier das zusammengeführte und integrierte Wissen durch den Abgleich zwischen Theorie und Praxis nachhaltig widerlegt und durch eine fundierte, wissenschaftlich saubere Gedankenführung ausgearbeitet werden.

Hier soll der Student in seiner schriftlichen Abschlussarbeit den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, an den entsprechenden Schnittstellen mit der Praxis eine Integration der erworbenen einschlägigen Erkenntnisse vorzunehmen. Die wissenschaftliche Arbeit soll den Nachweis darüber führen und eine wissenschaftlich fundierte Begründung dafür liefern.

Der Student soll in dieser Arbeit den Nachweis der erworbenen akademischen Kompetenz führen, dass er seinen eigenen Lernprozess zu beurteilen vermag und gleichzeitig auch die Fähigkeit erworben hat, seine eigene Position kritisch zu hinterfragen und dadurch gegebenenfalls zu neuen, anderen Entwürfen und Lösungswegen gelangen kann.

Innerhalb dieses Moduls muss sich der Student sowohl die wissenschaftliche Technik zum Anfertigen und Erstellen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit aneignen, als auch diese Arbeit, unter allen inhaltlichen wie auch formellen Vorgaben erfüllen und durchführen. Hierbei ist eine enge, durchgängige Abstimmung mit dem persönlichen Studienbetreuer notwendig. Die erstellte Arbeit ist schließlich auch gleichzeitig die Modulprüfung, die es am Ende des Moduls zu bestehen gilt.

Mit dieser Abschlussarbeit soll der Student den Nachweis erbringen, dass er zu Recht eine akademische Ausbildung genossen und erfolgreich abgeschlossen hat und gleichzeitig alle wissenschaftlichen Bedingungen und Voraussetzungen in Gänze erfüllt. Damit erwirbt er auch den entsprechenden akademischen Grad, der diese erfolgreiche wissenschaftliche Reife und Tätigkeit umfassend attestieren soll.