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2. Studienabschnitt I (Semester 1 + 2)

  1. Studienabschnitt I (Semester 1 + 2)

    1. Studienbereich 1 – Ethik & Anthropologie

i.    Die Grundlagen

ii.    Der Aufbau

  1. Studienbereich 2 – Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft

i.    Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft I

ii.    Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft II

iii.    Die interdisziplinären Grundlagen I

iv.    Die interdisziplinären Grundlagen II

v.    Die interdisziplinären Grundlagen III

vi.    Die rechtlichen Grundlagen in der Pflege I

vii.    Die rechtlichen Grundlagen in der Pflege II

  1. Studienabschnitt I
  2. Studienbereich 1 – Ethik & Anthropologie

Der erste Studienbereich im ersten Studienabschnitt ist den Themen Ethik und Anthropologie gewidmet. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Pflichtmodul. Im Bereich der Kompetenzvermittlung geht es sowohl um die Vermittlung von Fachkompetenzen als auch um eine personale Kompetenz. Im ersten Kompetenz-Bereich steht zum einen die konkrete Wissensvermittlung an, aber es geht auch um die Fähigkeit des Studierenden, die ethischen Grundbegriffe kennenzulernen und zu beschreiben. Ebenso geht es ferner darum, dass anthropologische Konzepte erarbeitet und exemplarisch beschrieben werden.

Die Studierenden in diesem Fernstudium sollen aber auch bestimmte Fertigkeiten entwickeln und an den Tag legen. Im Studium gilt es zum einen, sich mit den verschiedensten Menschenbildern auseinanderzusetzen und zum anderen die Grundlagen im ethischen Denken zu reflektieren.

Was die personale Kompetenzebene angeht, steht die Selbstkompetenz des Studierenden an erster Stelle. Nachdem die nötige Fachkompetenz erworben wurde, soll der Studierende das eigene Menschenbild auf dem Hintergrund der vorher erworbenen Fachkompetenz reflektieren. Die vermittelten Inhalte betreffen zum einen die Grundbegrifflichkeiten im Bereich der Ethik, aber auch das konkrete Menschenbild in der gesamten Pflegesituation. Hinzu kommen die Modelle, die die ethische Urteilsbildung betreffen. Aber auch die Themen der menschlichen Würde in Kombination mit der Personalität des Einzelnen stehen im Mittelpunkt des Studienanfangs.

In diesen beiden Semestern werden keine Leistungsnachweise erbracht, außer der Durchführung einer schriftlichen Prüfung am Ende des Moduls. Für diese schriftliche Prüfung stehen dem Studenten 60 Minuten zur Verfügung.

i.             Die Grundlagen

Wenn es um die Grundlagen der Ethik geht, dann sind anfangs viele verschiedene Begriffe und Prinzipien zu klären und abzustimmen; gleichzeitig gilt es die verschiedenen Typen der ethischen Theorien kennenzulernen. Weitere Theorien, die es im Grundlagenstudium kennenzulernen gilt, sind die sogenannten nichtkognitivistischen Theorien, die subjektivistischen Theorien und die objektivistischen Theorien. Ebenso geht es um die Frage der Werte und der konkreten Werterfahrung.

Im Bereich der Grundlagen der Anthropologie werden die Menschenbilder grundsätzlicher Art geklärt. Hinzu kommt die Fragestellung, wozu Menschenbilder benötigt werden und wie sie sich im Bereich der Pflege niederschlagen. Danach gilt es die klassische Anthropologie in Verbindung mit den entsprechenden Menschenbildern kennenzulernen. Die Frage des Menschen und der Technik stellt sich in diesem Zusammenhang ebenso wie auch die Grenzen des dualistischen Konzeptes in Bezug auf den Menschen. Natürlich gilt es in diesem Zusammenhang ebenso, die spezielle Situation des Menschen in der Pflege aufzudecken, sowohl des Pflegers, als auch des zu Pflegenden.

Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Phänomenologie des Leibes. Dabei gilt es den Themen vom Leib und vom Körper nachzugehen, ebenso der Bettlägerigkeit wie auch der Angst. Das Thema Schmerz ist dabei ebenso wichtig wie die veränderten Zustände des Bewusstseins bzw. der Fragestellung, ob sich ein eigenleibliches Spüren bei verändertem Bewusstseinszustand noch ergibt. Dieses Thema gipfelt schließlich im sogenannten Leiblichkeitsalphabet, der leiblichen Kommunikation bzw. den Konsequenzen, die sich für die Tätigkeit in der Pflege ergeben.

  1. Der Aufbau

Im Aufbausegment dieses Studienganges geht es speziell um Anliegen und Problemstellungen des Menschenbildes, im Hinblick auf Ethik und Anthropologie. Hierbei macht es Sinn, sich die verschiedenen Menschenbilder in der Antike, im Mittelalter und in der Renaissance anzusehen, als auch die Menschenbilder in der Moderne sowie natürlich in der Gegenwart. Daraus lassen sich bereits die Herausforderungen für die Arbeit mit und am Menschen in der Pflege ableiten.

Danach soll sich der Student im Fernstudium den konkreten Problemstellungen innerhalb der Menschenbilder stellen. Wer mit Menschen arbeitet, muss den Menschen und damit das Bild vom Menschen im Allgemeinen, in der Pflege bzw. sein eigenes Bild kennenlernen, gleichzeitig steht er vor der Herausforderung sich ein eigenes Menschenbild zu „erschaffen“. Das Handeln in einem sozialen Beruf ist stets von Menschenbildern geprägt. Solchen Bildern, die bereits seit Jahrhunderten bestehen, und solchen, die sich seit der Professionalisierung des helfenden Berufes entwickelt haben. Es ist wichtig sich in diesem Studiensegment die verschiedenen Menschenbilder zu vergegenwärtigen und eine eigene Position zu finden. Allein die Unterscheidung zwischen dem individuellen Menschenbild, dem wissenschaftlichen Menschenbild, wie auch dem Menschenbild in den spezifischen sozialen Berufen wird Vieles beim Studenten der Pflegepädagogik hervorrufen und ihn herausfordern.

Jedes Menschenbild wird durch einige Faktoren geprägt und gebildet. Es ist sehr facettenreich. Das Geschlecht, die Gesellschaft und die eigene Familie, aber auch die gesamte Erziehung, die spätere Bildung, die jahrelange Lebenserfahrung, die Umwelt, die Religion und die vielen Religionen, aber auch die Kultur und nicht zuletzt das eigene Alter sind wichtige Facetten und Faktoren, die das eigene Menschenbild zusammensetzen und es dauerhaft und permanent beeinflussen.

Wissenschaftlich betrachtet findet eine Unterscheidung zwischen dem naturwissenschaftlichen Menschenbild, dem sozialwissenschaftlichen Menschenbild, dem kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Menschenbild, dem philosophischen Menschenbild bzw. dem theologischen Menschenbild statt.

Wer sich in einen sozialen Beruf begibt, hat es mit dem / den ganz speziellen Menschenbild(-ern) zu tun, welche/s in diesen Berufen gelten/gilt und entstanden ist/sind. Dabei gelten sowohl rechtlich verbindliche Vorgaben, wie der Berufskodex der Pflegeberufe und jener der Ärzte, als auch moralische, traditionelle und in der Meinung und im Denken der Gesellschaft entstandene und tradierte Bilder gleichermaßen. All diesen Menschenbildern gilt es sich zu stellen und daraus möglichst (s-)ein eigenes Verständnis und Bild vom Menschen abzuleiten.

  1. Studienbereich 2 – Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft

Der zweite Studienbereich gehört ganz den Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft. Es handelt sich hierbei um ein Pflichtmodul, das vom Studenten zwingend absolviert werden muss. Angeboten wird im Verlauf des Studienbereichs ein Leistungsnachweis, ebenso findet am Ende des Moduls eine schriftliche Prüfung von einer halben Stunde statt. In diesem Pflichtmodul geht es erneut um die Vermittlung diverser Fachkompetenzen und Fertigkeiten. Im Wissensbereich sollen den Studierenden dieses Fernstudiums die Grundsätze der wissenschaftlichen Tätigkeit und Arbeit verdeutlicht und vermittelt werden. Dabei sollen die wissenschaftstheoretischen Merkmale unterschieden werden. Des Weiteren sollen die pflegerisch-historischen Aspekte beurteilt und gleichzeitig sollen diese Aspekte in Bezug zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Pflege gesetzt werden.

Im Bereich der Fertigkeiten soll der Studierende danach selbstständig eine erste kleine wissenschaftliche Arbeit erstellen, um das Gelernte in die Tat umzusetzen und anzuwenden. Gleichzeitig sollen in dieser Studienzeit die verschiedenen pflegetheoretischen Aspekte analysiert werden. Danach sollen diese schließlich im Zusammenhang der verschiedenen pflegerischen Tätigkeiten reflektiert werden.

Der andere wichtige Bereich in diesem Modul betrifft erneut die personale Kompetenz. Hier steht wiederum die Selbstkompetenz des Studierenden im Vordergrund. Es geht in diesem Segment insofern darum, dass er die verschiedenen Ansätze beim wissenschaftlichen Arbeiten kennenlernt und reflektiert.

Zu den Inhalten zählt zum einen das wissenschaftliche Arbeiten und die verschiedenen Wissenstheorien, zum anderen die pflegetheoretischen Aspekte sowie ein Einblick in die gesamte Geschichte der Pflege.

i.             Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft I

Im zweiten Studienbereich geht es um die Grundlagen der Pflege bzw. der Gesundheitswissenschaft. Dabei stehen das wissenschaftliche Arbeiten sowie die Geschichte der Pflegewissenschaft und Pflegetätigkeit auf dem Programm. Ergänzt werden diese Punkte um die pflegetheoretischen Aspekte und die verschiedenen wissenschaftlichen Theorien.

  1. Grundlagen der Pflege und der Gesundheitswissenschaft II

Im zweiten Teil der Grundlagen von Pflege und Gesundheitswissenschaft steht das Kennenlernen der gesundheitlichen Aspekte an, ebenso gerontologische Aspekte und die programmatische, interkulturelle Pflege. Im Rahmen dieses Moduls wird ein entsprechender Leistungsnachweis angeboten bzw. wird am Ende des Moduls eine schriftliche Modulprüfung, die 60 Minuten umfasst, durchgeführt.

Die vermittelte Fachkompetenz soll den Studenten in diesem Segment des Fernstudiums die verschiedenen Aspekte im gerontologischen Bereich verdeutlichen und vermitteln. Gleichzeitig sollen die gesundheitswissenschaftlichen Aspekte klar erkannt und unterschieden werden. Was die vermittelten Fertigkeiten angeht,  soll jeder Student die komplexen interkulturellen Ansätze im Zusammenhang und auf Grundlage der eigenen Erfahrung auswerten. Hierbei spielt es insofern eine wichtige Rolle, dass die Studenten dieses Fernstudiums parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit dieses Studium absolvieren. Damit ist gewährleistet, dass die Teilnehmer des Studiengangs tatsächlich einen dauerhaften Praxisbezug haben und das Gelernte jeweils mit der Praxis abgleichen können.

Im Bereich der personalen Kompetenz steht die eigene soziale Kompetenz des Studenten im Vordergrund. Dabei soll dieser lernen, seine eigene Argumentation auf reflektierte Art und Weise gegenüber Dritten zu vertreten.

  1. Die interdisziplinären Grundlagen I

In diesem Modul, einem Pflichtmodul, stehen die interdisziplinären Grundlagen im Mittelpunkt. Am Ende des Moduls wird ein Leistungsnachweis angeboten, ebenso gehört dazu auch eine angemessene Modulprüfung. Diese Modulprüfung findet mündlich statt und soll lediglich 15 Minuten dauern. Innerhalb von 5 Minuten soll eine eigene Forschungsarbeit dargestellt werden, ferner gehört dazu eine Erläuterung und eine kritische Stellungnahme der Inhalte, die in diesem Modul kennengelernt und verarbeitet wurden. Es handelt sich also hierbei um einen mündlichen Querschnitt des Modulinhalts.

Zu den interdisziplinären Grundlagen zählen die Grundlagen der Kommunikationstheorie, wie auch die Einführung in das soziologische und das sozialwissenschaftliche Denken. Dazu gehört auch das Kennenlernen der verschiedenen quantitativen sozialwissenschaftlichen Methoden. Ein weiterer Punkt wird die sozialwissenschaftliche Forschung sein.

In den beiden Semestern werden Fachkompetenzen vermittelt, die es dem Studenten ermöglichen, allgemeine, wie auch spezielle kommunikationstheoretische Aspekte zu bewerten. Gleichzeitig soll der Student lernen, die Aspekte im bezugswissenschaftlichen Bereich in die Aspekte des pflegetheoretischen Bereichs einzuordnen. Hinzu kommt die Aufgabe, qualitative und quantitative Forschungsansätze unterscheiden zu lernen. In Bezug auf die Fertigkeiten soll ein Student der Pflegepädagogik lernen, die sozialwissenschaftlichen Ansätze zu analysieren und diese dann auch entsprechend zu vertreten. Gleichzeitig gilt es in diesem Segment eine eigenständige Forschungsarbeit zu erstellen. Hierzu muss sich der Student ein eigenes Forschungsprojekt aussuchen und sich diesem in dieser Zeit ganz widmen.

Im Problemlösungsbereich sollen kommunikationstheoretische Ansätze durchaus kritisch vertreten werden. Gleichzeitig sollen die Studierenden die eigenen Fortschritte in der Nutzung und im Einsatz sozialwissenschaftlicher Methoden reflektieren und gegebenenfalls bereit sein, auch Korrekturen vorzunehmen, falls diese geboten sind.

  1. Die interdisziplinären Grundlagen II

Ein weiteres Pflichtmodul betrifft die Fortsetzung der interdisziplinären Grundlagen. Die Dauer dieses Moduls ist nur auf ein Semester angesetzt. Innerhalb dieses Moduls soll der Student die philosophischen, wie auch die persönlichkeitspsychologischen Ansätze interpretieren lernen. Gleichzeitig gilt es für jeden Studierenden, die diversen sozialwissenschaftlichen Methoden zu reflektieren und im Detail zu bewerten. Im Bereich der Personal- und der Sozialkompetenz gilt es für jeden Studierenden in diesem Segment, sich der eigenen Persönlichkeit auf der Grundlage der persönlichkeits-psychologischen Theorien bewusst zu werden. Gleichzeitig soll dies im Bereich der Selbstkompetenz zur Folge haben, dass die eigene Persönlichkeitsentwicklung kritisch hinterfragt wird.

Zu den weiteren interdisziplinären Grundlagen zählt auch ein allgemein-wissenschaftliches Fach oder Wahlpflichtfach, auch kurz AW-Fach genannt. Hier kann der Student selber frei wählen und sich dadurch einen Einblick in Themen ermöglichen, die eher ein allgemeines Interesse vertreten und sich gleichzeitig solche Kompetenzen aneignen, die für sein Berufsleben von grundsätzlichem Nutzen sein können. Ein weiterer Punkt wird in diesem Studiensegment das Kennenlernen der philosophischen Verknüpfungen sein. Die sozialwissenschaftlichen Methoden werden schließlich sowohl theoretisch als auch von der Praxis her beleuchtet. Hinzu kommen die verschiedenen persönlichkeitspsychologischen Ansätze, ergänzt durch die Ansätze der Qualitätssicherung.

  1. Die interdisziplinären Grundlagen III

Im nächsten Modul, ebenfalls ein Pflichtmodul, soll ein Semester lang der dritte Teil der interdisziplinären Grundlagen im Mittelpunkt stehen. In diesem Semester und in diesem Segment sind Leistungsnachweise nicht vorgesehen, allerdings steht am Ende des Moduls eine Modulprüfung an, die wiederum mündlich durchgeführt wird. Das eigene, ausgesuchte Wahlthema soll zum einen in 5 Minuten vorgestellt werden, zum anderen sollen in den weiteren 10 Minuten die Inhalte dieser Veranstaltung kritisch beleuchtet und vorgestellt werden. Das Thema Organisation und deren Funktion stehen dabei im Mittelpunkt dieses Moduls.

Wie Organisationen kommunizieren und die Kommunikationen in diesen verschiedenen Organisationen funktioniert, wird ein Bestandteil dieses dritten Teils der interdisziplinären Grundlagen sein. Dabei wird der Student auch die organisationspsychologischen Ansätze kennenlernen. Diese Ansätze sollen schließlich miteinander verglichen werden und dabei den Zusammenhang der Entwicklung einer Organisation und des Qualitätsmanagements innerhalb einer Organisation berücksichtigen. Ergänzt wird dieser Bereich schließlich durch das Qualitätsmanagement, das in Organisationen gilt und wie diese Qualität und das entsprechende Qualitätsmanagement in diesen Organisationen  und Einrichtungen erreicht und gesichert werden kann, um danach die Entwicklung und Bildung von Gruppen und Teams zu verstehen und daraus eigene Schlüsse für die eigene Praxis abzuleiten. In diesen dritten Grundlagenbereich fallen auch die führungspsychologischen Ansätze. Gerade im Bereich der personalen und eigenen sozialen Kompetenz gilt es, dass sich jeder Student seines eigenen Führungsstils sicher ist.

Die Selbstkompetenz jedes Studierenden soll aufzeigen, dass er oder sie in jeder zukünftigen Handlungssituation angemessen reagieren und auftreten kann. Gleichzeitig gilt es, eigene Reflektionen anzustellen und dies im Zusammenhang der eigenen Verantwortung, die es zu übernehmen gilt, sowohl im Kommunikationsbereich als auch im Verhalten innerhalb eines Teams. Dies soll realistisch, aber auch durchaus kritisch vorgenommen werden.

  1. Die rechtlichen Grundlagen in der Pflege I

Die rechtlichen Grundlagen in der Pflege stehen im Mittelpunkt dieses Moduls, das ebenfalls ein Pflichtmodul ist. Innerhalb dieses Moduls werden keine Leistungsnachweise angeboten bzw. verlangt, allerdings findet am Ende des Moduls eine schriftliche Modulprüfung statt. Hierbei wird es zu einem Drittel um die Einführung in das Rechtssystem gehen, im zweiten Drittel schließlich wird das Arbeitsrecht, wie auch das Haftungsrecht behandelt. Im letzten Drittel der schriftlichen Prüfung geht es schließlich um die Einführung in das SGB, der umfassenden sozialen Gesetzgebung in Deutschland.

Dass Pflege nicht in einem rechtsfreien Raum geschieht, ist selbstverständlich. Dennoch gilt es in diesem neuen Teilbereich die rechtlichen Grundlagen in der Pflege im Detail zu beleuchten. Hierzu gehört zum einen eine Einführung in das deutsche Rechtssystem, um den Bereich der Pflege später besser einordnen zu können. Eine weitere rechtliche Grundlage ist das Arbeits- und das Haftungsrecht, das in der Pflege ebenfalls eine große Rolle spielt. Selbstredend gehört das deutsche SGB dazu, die sozialen Gesetzesbücher zum wichtigsten rechtlichen Hintergrund in der gesamten Pflege. Eine Einführung in das deutsche SGB soll einen ersten Überblick verschaffen und die verschiedenen Ansätze im pflegerischen Alltag erklären.

Der Studierende soll sich innerhalb dieses Moduls ein breites Know-how innerhalb der Rechtssystematik aneignen und die Bücher der Sozialgesetzgebung kennenlernen. Gleichzeitig soll der Studierende die erworbenen Grundkenntnisse in Situationen anwenden lernen, die vorerst über eine überschaubare Komplexität verfügen.

Was den personalen Kompetenzbereich angeht, soll jeder Student nachweisen, dass er argumentativ den verschiedenen Problembereichen angewandter Rechtsgebiete begegnen kann. Hierbei steht also die Sozialkompetenz im Mittelpunkt, während der Studierende sich in Bezug auf die Selbstkompetenz in die Lage versetzen können sollte, zukünftige Arbeitsprozesse innerhalb betroffener Rechtsgebiete angemessen zu reflektieren.

  1. Die rechtlichen Grundlagen in der Pflege II

Beim letzten Pflichtmodul innerhalb des zweiten Studienbereichs stehen die pflegespezifischen Rechtsgrundlagen im Mittelpunkt des zweiten Teils der rechtlichen Grundlagen in der Pflege. Zum Abschluss des Moduls findet eine schriftliche Prüfung (60 Minuten) statt. Die Anteile in der Prüfung sind in diesem Segment halbiert: Die eine Prüfungshälfte beschäftigt sich mit den Rechtsgrundlagen spezifischer Art, die andere Hälfte soll die Vertiefung des Rechts behandeln.

Der Studierende soll sich innerhalb dieses Moduls Wissen und Fachkompetenz bezüglich der pflegerelevanten Rechtsgebiete aneignen, aber ebenso auch bezüglich jener Rechtsgebiete, die an die Pflege angrenzen. Gleichzeitig gilt es, sich profunde Kenntnisse innerhalb arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Rechtsgebiete mit dem Schwerpunkt der Pflege anzueignen.

Danach soll der Student die erworbenen Grundkenntnisse in solchen einfachen Situationen anwenden, die in Beziehung zu den Gesetzestexten stehen, die einen Pflegebezug aufweisen. Gleichzeitig sollen die erworbenen Kenntnisse in eher aufwendigen Situationen angewandt werden, bei denen das Arbeits- und das Sozialrecht eine wichtige Rolle spielen.

Was die Selbstkompetenz angeht, werden Studenten mit diesem Modul in die Lage versetzt, arbeitsrelevante Prozesse, die noch in der Zukunft liegen, auf Grundlage der behandelten Rechtsgebiete klar zu reflektieren und entsprechend in der zu erwartenden Situation auch angemessen einzusetzen.

Ebenso soll hier auch eine Vertiefung in das gesamte deutsche Recht erfolgen. Selbstverständlich findet diese Vertiefung immer mit einem konkreten Bezug zum pflegerischen Bereich statt. In diesem zweiten Teil kommt es sowohl zu einer Vertiefung der arbeitsrechtlichen  Aspekte als auch zu einer Vertiefung in das soziale Gesetzbuch (SGB).